Klärung durch das FG Berlin-Brandenburg: Warum Softwareverkäufe dem Regelsteuersatz unterliegen

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat am 12. November 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die für viele Unternehmen in der digitalen Wirtschaft von Bedeutung ist. Das Urteil (Az. 5 K 5106/23) sorgt für Klarheit bei der steuerlichen Einordnung von Softwareverkäufen. Es bestätigt, dass auf Softwareprodukte mit eingebetteten digitalen Inhalten in der Regel der volle Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. Damit nimmt das Gericht eine klare Position in einem häufig diskutierten Themenbereich ein und schafft Orientierung für Unternehmen in der digitalen Wirtschaft.
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Effektive steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für die private Nachfolge

Dass das Steuer- und Erbrecht eine große Bedeutung für den Erhalt des Vermögens über mehrere Generationen hat, ist weit bekannt. Allerdings wird es häufig versäumt, schon zu Lebzeiten Nachfolgemaßnahmen aufzusetzen, sodass die Erben dann gegebenenfalls erhebliche Steuerlasten zu tragen haben, die oft nur noch durch eine teilweise Veräußerung des Vermögens zu stemmen ist.
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Sozialversicherungsrecht: Besonderheiten bei der Workation im Ausland

Sozialversicherungsrecht: Besonderheiten bei der Workation im Ausland Workation also das Arbeiten von einem Urlaubsort aus, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Vor allem wenn die Temperaturen in Deutschland sinken, erscheint es für viele Arbeitnehmer äußerst attraktiv, ihren Arbeitslatz in wärmere Länder zu verlagern. Unternehmen, die derartige Aufenthalte ermöglichen, können sich als attraktive Arbeitgeber positionieren.  Allerdings ergeben […]
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Verpflichtende Melde – Schnittstelle: Mitteilungsverpflichtung von elektronischen Kassensystemen ab dem 01.01.2025

Schon Ende 2019 wurde eine Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Kassensystems beschlossen. Diese Verpflichtung war allerdings bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt worden. Nun wird die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Programm „Mein Elster“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 01.01.2025 zur Verfügung gestellt. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass die Mitteilung von vor dem 01.07.2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen bis zum 31.07.2025 zu erfolgen hat. Ab dem 01.07.2025 angeschaffte oder außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme müssen innerhalb eines Monats nach der An- oder Abschaffung übermittelt werden.
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