TAX

BEGLEITUNG VON

BETRIEBSPRÜFUNGEN

Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick für Ihre Zielerreichung.

“Die Betriebsprüfung ist nicht nur eine Prüfung von Zahlen, sondern auch von Integrität und Transparenz des Unternehmens.”

Begleitung von Betriebsprüfungen - Schutz des Unternehmens vor einem zu weitgehenden Zugriff des Finanzamtes

 

Unsere Expertise im Bereich Betriebsprüfungen ermöglicht es Unternehmen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir die steuerrechtlichen Risiken minimieren. Wir bieten umfassende vorbeugende Beratung und Begleitung während Betriebsprüfungen, um Forderungen des Finanzamtes nach nicht gerechtfertigten Steuernachforderungen abzuwehren. Unser Team begleitet Sie und Ihr Unternehmen während der gesamten Betriebsprüfung und steht in direktem Kontakt mit den Prüfern, um alle Fragen zu klären und hierbei Ihre Interessen zu schützen. Wir stimmen wir uns regelmäßig mit Ihnen ab, ob und zu welchen Fragen Konfrontation oder Dialog in der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt geboten ist.  

Unsere Kompetenzbereiche

Thematische Vorbereitung auf die Betriebsprüfung
Planung der taktischen Vorgehensweise
Aktive Unterstützung während der Prüfung
Übernahme Kommunikation mit dem Finanzamt
Stellungnahmen zu Anfragen des Finanzamtes
Rechtsmittel gegen Ergebnisse der Betriebsprüfung

FAQ

Im Rahmen einer steuerliche Betriebsprüfung prüft die Finanzbehörde die steuerlichen Aufzeichnungen und Transaktionen eines Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum, um sicherzustellen, dass die Steuern auf Basis der zutreffenden Bemessungsgrundlage korrekt berechnet und gezahlt wurden.


Die Auswahl für eine Betriebsprüfung kann auf verschiedene Weisen erfolgen, zum Beispiel als permanente Prüfung auf Grund der Betriebsgröße, auf Grund einer zufälligen Auswahl, oder wegen einer Risikobewertung für bestimmte Branchen oder Verhaltensweisen sowie aufgrund von Hinweisen oder Beschwerden.
Während einer Betriebsprüfung müssen Sie in der Regel sämtliche Buchführungsunterlagen, Rechnungen, Belege, Steuererklärungen und sonstige im Rahmen der Unternehmensführung produzierten Dokumente zur Verfügung stellen.


Als das zu prüfende Unternehmen haben Sie unter anderem das Recht auf eine ordnungsgemäße Ankündigung der Prüfung, das Recht auf Anwesenheit eines steuerlichen Vertreters und das Recht auf rechtzeitige Vorlage von Prüfungsfragen zu deren Beantwortung. Sie sind dagegen verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und an der Prüfung kooperativ mitzuwirken.
Wenn während der Prüfung Unregelmäßigkeiten oder Fehler festgestellt werden, können seitens des Finanzamtes Korrekturen oder auch Schätzungen vorgenommen werden. In Abhängigkeit vom Ausmaß und der Ursache der Abweichungen drohen neben Steuernachzahlungen auch Strafgelder oder auch eine Einbindung der Steuerfahndung zur Prüfung etwaiger Steuerstraftaten. Auch in diesen Fällen ist es geboten, die Kommunikation mit den Finanzbehörden aufrechtzuerhalten und die erforderlichen Rechtsmittel zu prüfen.

Beiträge, Aktuelles und mehr

Die Kanzlei Buschmann betreut Sie vollumfänglich in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen. An den Standorten Hamburg und Berlin sind wir die Top-Adresse für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Steuerberatung, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Immobilienrecht.

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