LEGAL

VERTRAGSRECHT

Gestaltung und Prüfung von Verträgen jeder Art.

“Ein Vertrag ist die Grundlage für eine geordnete Abwicklung des versprochenen Geschäfts und wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg.”

Vertragsrechtliche Expertise für rechtliche Sicherheit

Das Vertragsrecht bildet das Rückgrat vieler rechtlicher Transaktionen und Geschäftsbeziehungen. Die korrekte Gestaltung und Interpretation von Verträgen ist von entscheidender Bedeutung, um die Unternehmensinteressen zu schützen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Unsere erfahrenen Anwälte verstehen die Komplexität des Vertragsrechts und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Privatpersonen und Unternehmen, sie setzen sich leidenschaftlich für Belange unserer Mandanten ein und stehen bei Verhandlungen zur Seite, um das Verhandlungsziel zu erreichen.  

Unsere Kompetenzbereiche

Gestaltung von Verträgen
Prüfung von Verträgen
Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
Vertretung bei Streitigkeiten

FAQ

Ein Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, die bestimmte Rechte und Pflichten festlegt. Diese Vereinbarung kann schriftlich oder mündlich sein und muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, um gültig zu sein.
Ja, die meisten Verträge können mündlich geschlossen werden. Allerdings gibt es Ausnahmen und gesetzliche Vorgaben, die eine schriftliche oder auch notarielle Fassung für deren Rechtswirksamkeit verlangen.
Wenn eine Partei einen Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt, dann kann die geschädigte Partei im Regelfall Schadensersatz oder auch Durchsetzung des Vertrags verlangen.
Ja, ein Vertrag kann nachträglich geändert werden, wenn die beteiligten Parteien mit den Änderungen einverstanden sind. Solche Änderungen sollten schriftlich festgehalten werden, um Klarheit und Beweissicherheit zu gewährleisten.
Die Gültigkeitsdauer eines Vertrags hängt von den Vereinbarungen in diesem Vertrag ab. Einige Verträge haben eine festgelegte Laufzeit, während andere unbefristet sind. Ein Vertrag kann auch durch Kündigung oder Erfüllung beendet werden.
Ein Vertrag kann aus verschiedenen Gründen von Beginn an unwirksam sein, zum Beispiel aufgrund von Betrug, Nötigung oder einem Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen. In solchen Fällen hat der Vertrag keine rechtliche Wirkung und ist deshalb für die Parteien nicht bindend.

Beiträge, Aktuelles und mehr

Die Kanzlei Buschmann betreut Sie vollumfänglich in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen. An den Standorten Hamburg und Berlin sind wir die Top-Adresse für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Steuerberatung, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Immobilienrecht.

Kontaktdaten:

+49(40) 300 69 79 89
office@buschmann.eu
Vorsetzen 35, D-20459 Hamburg

Unsere Auftritte: