Schenkungssteuer bei der Errichtung einer Familienstiftung

Eine Familienstiftung stellt ein beliebtes Mittel dar, um die finanzielle Versorgung innerhalb einer Familie auch über mehrere Generationen hinaus zu gewährleisten und dabei das Vermögen dauerhaft zu erhalten.

Die Übertragung von Vermögen an die Stiftung ist jedoch eine steuerpflichtige Schenkung, sodass bei der Errichtung der Stiftung darauf zu achten ist, die Steuerlast möglichst gering zu halten.

Dabei ist die Formulierung des Stiftungszwecks von großer Bedeutung, denn die Freibeträge und der Steuersatz der Schenkungssteuer orientieren sich immer am sogenannten entferntesten Berechtigten. Dies ist regelmäßig derjenige von der Stiftung Begünstigte, für den die ungünstigsten steuerlichen Vorschriften gelten, weil er nur noch entfernt mit dem Stifter verwandt ist. So kann z.B. mit einer Beschränkung der Begünstigung auf die nächste und übernächste Generation eine geringere Besteuerung erreicht werden, als wenn auch die Urenkelgeneration mit begünstigt wird. Denn es ist unerheblich, ob die Begünstigten bei der Errichtung der Familienstiftung noch gar nicht geboren sind oder ob sie jemals tatsächlich finanzielle Unterstützung aus der Stiftung erhalten werden.

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