TAX

VERTRETUNG GEGENÜBER DEN FINANZBEHÖRDEN

Rechtliches Know-how zum Schutz Ihrer Interessen.

“Den fiskalischen Interessen der Behörden muss mit zunehmend größerer Entschlossenheit entgegengetreten werden.”

Vertretung gegenüber den Finanzbehörden - Wir sind an Ihrer Seite: Mit Fachwissen und langjährige Erfahrung in der Kommunikation mit Behörden

BSP ist mit seinem Team aus Rechtsanwälten und Steuerberatern Ihr Partner für die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber den Finanzbehörden, gegebenenfalls auch vor den Finanzgerichten. Unsere langjährige Erfahrung auch zu den formalen Aspekten derartiger Auseinandersetzungen macht uns zu einem respektierten Widerpart der Finanzbehörden. Wir vertreten Sie professionell in Steuerverfahren jeder Art, sei es bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide, Klagen gegen Steuerforderungen oder anderen steuerlichen Streitigkeiten. 

Unsere Kompetenzbereiche:

Streitige Kommunikation mit dem Finanzamt
Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
Prozessführung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Verhandlungsführung zur Konfliktbeilegung

FAQ

Es ist ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit komplexen steuerlichen Angelegenheiten konfrontiert sind, wie zum Beispiel unklaren Steuerbescheiden, hohen Steuerforderungen, Streitigkeiten über Umsatzsteuer oder internationalen Steuerfragen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Situation bewerten, rechtlichen Rat geben und Sie in den Verhandlungen mit dem Finanzamt oder vor Gericht vertreten.
Ein erfahrener Anwalt für Steuerrecht kann Ihre steuerliche Situation analysieren, mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten identifizieren und Ihnen helfen, die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Durch kompetente Vertretung können Sie Steuern sparen, rechtliche Risiken minimieren und gegebenenfalls zu einer Rückzahlung bereits gezahlter Steuern gelangen.
In der Regel wird der Prozess vor dem Finanzgericht mit einer Klage gegen den Sie bzw. Ihr Unternehmen belastenden Steuerbescheid gestartet. Ihre Prozessvertretung und die Finanzbehörde reichen Argumente und entsprechende Nachweise beim Finanzgericht ein. Unter Umständen versucht das Gericht bei nicht eindeutigen Sachverhalten eine Einigung durch eine tatsächliche Verständigung zu erreichen, andernfalls entscheidet es durch Urteil. Gegen ein klageabweisendes Urteil des Finanzgerichts ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Revision beim Bundesfinanzhof möglich.
Ja, oft ist es möglich, außergerichtliche Einigungen mit dem Finanzamt zu erzielen. Ein Anwalt kann in Ihrem Namen mit dem Finanzamt verhandeln und versuchen, eine faire und akzeptable Lösung zu finden. Diese Einigungen (“tatsächliche Verständigung”) sind oft zeitsparend und kostengünstig im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren und können helfen, langwierige Streitigkeiten effizient beizulegen.

Beiträge, Aktuelles und mehr:

Die Kanzlei Buschmann betreut Sie vollumfänglich in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen. An den Standorten Hamburg und Berlin sind wir die Top-Adresse für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Steuerberatung, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Immobilienrecht.

Kontaktdaten:

+49(40) 300 69 79 89
office@buschmann.eu
Vorsetzen 35, D-20459 Hamburg

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