Verfahrensdokumentation muss bei einer Betriebsprüfung vorliegen!
Die Finanzverwaltungen machen nun ernst. Unternehmern drohen hohe steuerliche Hinzuschätzungen bei der nächsten Betriebsprüfung, wenn Organisationsunterlagen, Verfahrensdokumentationen und digitale Grundaufzeichnungen nicht vorlegen können. Jeder Unternehmer wird von der Finanzverwaltung verpflichtet, sämtliche rechnungslegungs- sowie steuerlich relevante Prozesse, Kontrollen und Verfahren zu dokumentieren. Liegt eine solche Verfahrensdokumentation nicht vor oder erfüllt sie nicht die Bedingungen der GoBD, drohen Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen. Mittlerweile fordern Betriebsprüfer bereits beim Versand von Prüfungsanordnungen die Verfahrensdokumentationen mit an.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie gerne!
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