Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 01.01.2024 in Kraft

Am 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Es soll das Personengesellschaftsrecht reformieren und an die aktuellen Anforderungen der Wirtschaft anpassen. Das Gesetz bringt bedeutende Änderungen für Personengesellschaften, insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Rechtsfähigkeit der GbR wird gesetzlich anerkannt. Es wird daher zukünftig zwischen rechtsfähigen Gesellschaften (z.B. GbR) und nicht rechtsfähigen Gesellschaften (z.B. Erbengemeinschaften) unterschieden. Zudem wird das Gesamthandsprinzip für Personengesellschaften offiziell abgeschafft. Darüber hinaus wird ein neues Gesellschaftsregister geschaffen, in das sich die GbR eintragen lassen kann. Die GbR hat dann als eGbR oder eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufzutreten. Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass die eGbR um-wandlungsfähig wird. Das Gesetz beinhaltet darüber hinaus Anpassungen im Steuerrecht wie z.B. die Möglichkeit für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer zu optieren und steuerliche Entlastungen für kleine Gesellschaften.

Wir empfehlen, sich frühzeitig mit den Änderungen und Anpassungen auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Gern klären wir sie über die Änderungen auf und beraten Sie gern.

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