Bundesverfassungsgericht billigt Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil 28.11.2023 (Az. 2 BvL 8/13) einen langjährigen Streit über die Zulässigkeit der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen zwei beteiligungsidentischen Personengesellschaften zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden.
Im Jahre 2001 wurde der § 6 Abs. 5 EStG vom Gesetzgeber neu gefasst, mit dem Ziel, steuerneutrale Übertragungen von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen zu ermöglichen. Auf diese Weise sollte eine Entflechtung von komplexen oder nicht mehr zeitgemäßen Strukturen ermöglicht werden, wenn hierbei die Besteuerung der stillen Reserven beim handelnden Steuerpflichtigen gesichert bleibt. Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen zwei beteiligungsidentischen Gesamthandsvermögen ist jedoch vom Wortlaut des § 6 Absatz 5 Satz 3 EStG nicht erfasst, weshalb die Finanzverwaltung entgegen der ganz herrschenden Meinung bei derartigen Vorgängen regelmäßig die Besteuerung der stillen Reserven forderte, was nur durch komplexe und störanfällige Gestaltungen vermieden werden konnte.
Der von den Finanzbehörden vertretenen Ansicht ist das Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz entgegengetreten und hat die steuerneutrale Übertragung auch für diese Fälle ausdrücklich zugelassen.
Fazit
Dieses Urteil ist ausdrücklich zu begrüßen, denn das Gericht hat damit ein vom Rechtsgedanken des
§ 6 Abs. 5 EStG erfasstes Vorgehen bestätigt, welches in der Vergangenheit von der Finanzverwaltung allein unter fiskalischen Gesichtspunkten verweigert wurde.
Der Gesetzgeber ist nunmehr aufgefordert, eine entsprechende Neuregelung zu treffen. Bis dahin ist die Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen zwei beteiligungsidentischen Personengesellschaften unter Verweis auf dieses Urteil möglich.
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