Steuerliches Investitionssofortprogramm 2025 - Neue Impulse für Unternehmen
Mit dem „Steuerlichen Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ hat der Gesetzgeber ein ambitioniertes Maßnahmenpaket vorgelegt, das weitreichende steuerliche Anreize für unternehmerische Investitionen schafft. Der Bundestag hat dem Entwurf bereits zugestimmt, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die geplanten Änderungen könnten jedoch schon bald in Kraft treten – mit erheblichen Folgen für Unternehmen aller Größen.
Zielsetzung des Gesetzes
Im Kern verfolgt das Investitionsprogramm zwei Ziele: Es soll die Investitionstätigkeit der Unternehmen kurzfristig ankurbeln und langfristig die strukturelle Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sichern. Der Fokus liegt dabei auf steuerlichen Anreizen, insbesondere auf erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und einer Ausweitung des Investitionsabzugsbetrags (IAB). Besonders profitieren sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die oft über begrenzte Liquiditätsreserven verfügen und durch steuerliche Erleichterungen zur Vorziehung geplanter Investitionen motiviert werden sollen.
Steuerliche Kernmaßnahmen im Überblick
Zentrales Element ist die Einführung verbesserter Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Neben der Möglichkeit einer degressiven Abschreibung wird auch eine zusätzliche Sonderabschreibung (AfA) geschaffen, die bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in Anspruch genommen werden kann. Damit werden die Möglichkeiten zur kurzfristigen Liquiditätsentlastung deutlich erweitert.
Daneben erfährt auch der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG eine deutliche Aufwertung. Die Grenze für den möglichen Abzugsbetrag wird erhöht, sodass Unternehmen bereits vor einer konkreten Investition steuerliche Entlastung erhalten können. Diese Maßnahme ist vor allem für KMU von Bedeutung, die dadurch in die Lage versetzt werden, Investitionen gezielter zu planen und umzusetzen.
Ein weiterer Aspekt betrifft die steuerliche Forschungsförderung. Die im Rahmen des „Wachstumschancengesetzes“ bereits erweiterten Forschungszulagen sollen durch das neue Investitionsprogramm um abschreibungsfähige Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen ergänzt werden. Unternehmen mit forschungsintensiven Geschäftsmodellen profitieren somit doppelt – sowohl durch direkte Förderung als auch durch verbesserte Abschreibungsoptionen.
Rechtliche Bewertung und Handlungsempfehlung
Aus steuerrechtlicher Sicht handelt es sich um ein Paket mit klarem investitionspolitischem Fokus. Die geplanten Maßnahmen sind im bestehenden System gut verankert und setzen auf bereits bewährte Instrumente. Gleichwohl bedarf es bei der praktischen Umsetzung einer sorgfältigen steuerlichen Planung: Unternehmen müssen sicherstellen, dass Investitionen tatsächlich unter die neuen Abschreibungsvorschriften fallen, die Dokumentation den Anforderungen genügt und Fristen beachtet werden – insbesondere im Hinblick auf die Inanspruchnahme des IAB oder der Sonder-AfA.
Zudem sollten Unternehmen bereits jetzt prüfen, ob geplante Investitionen im Hinblick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung vorgezogen werden können. Auch im Bereich Forschung und Entwicklung ist zu klären, ob Projekte den Anforderungen der Forschungszulagenverordnung genügen und ob vorhandene Investitionsgüter in die steuerliche Begünstigung fallen.
Fazit
Das Investitionssofortprogramm 2025 ist ein starkes Signal an die Wirtschaft: Investitionen sollen sich wieder lohnen – nicht nur langfristig, sondern sofort spürbar über die Steuerlast. Für viele Unternehmen bietet das Programm eine seltene Gelegenheit, durch vorausschauende Planung und gezielte Investitionen finanzielle Vorteile zu realisieren. Angesichts der bevorstehenden Zustimmung durch den Bundesrat und einer zeitnahen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Investitionsentscheidungen steuerlich neu zu bewerten.
Gerne begleiten wir Sie bei der Prüfung Ihrer individuellen Ausgangslage und der Umsetzung der neuen steuerlichen Möglichkeiten.