Geplante Meldepflichten für Krypto-Assets - Was kommt auf Anleger und Unternehmen zu?

Neue EU-Regeln verändern ab 2026 die steuerliche Behandlung von Kryptowerten grundlegend. Mit den Meldepflichten rund um das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und die 8. EU-Amtshilferichtlinie (DAC8) plant der Gesetzgeber ein klares Signal: Der Handel und Besitz von Krypto-Assets werden für Finanzbehörden künftig transparent und automatisch nachvollziehbar, mit erheblichen steuerlichen und praktischen Folgen für Anleger und Unternehmen.

Hintergrund und Zielsetzung der Neuregelungen

Die vergangenen Jahre waren geprägt von einer rasanten Zunahme der Investitionen in Kryptowährungen, digitale Vermögenswerte und E-Geld-Produkte, begleitet von Unsicherheiten bei der Besteuerung und einer gewissen Intransparenz bei der Verfolgung von Transaktionen. Mit dem Referentenentwurf des DAC8-Umsetzungsgesetzes vom 4. November 2024 und dem darin verankerten KStTG schafft Deutschland nun die Grundlage für einen internationalen, automatisierten Informationsaustausch im Bereich der Kryptowährungen. DAC8 ergänzt bereits bestehende EU-Standards durch spezifische Meldepflichten für Krypto-Dienstleister wie Börsen und Wallet-Anbieter. Die EU sieht damit erstmals einen umfassenden Standard für die steuerliche Erfassung von Kryptovermögenswerten vor. Ab dem 1. Januar 2026 werden die ersten Transaktionen gemeldet und ausgewertet. Es entsteht also erstmals eine lückenlose steuerliche Überwachung von Kryptowerten auf europäischer Ebene.

Die geplanten Regelungen im Einzelnen

Betroffen von den geplanten Regelungen sind vor allem sogenannte Crypto-Asset-Service-Provider. Darunter fallen Plattformen, Börsen, Verwahrer und sonstige Dienstleistungsanbieter, die Transaktionen im Bereich digitaler Vermögenswerte oder E-Geld für Dritte abwickeln, sofern sie für Kunden in der EU tätig sind oder einen Marktbezug nachweisen. Meldepflichtig sind sämtliche Transaktionen, die einen steuerlichen Bezug aufweisen, dazu zählen Übertragungen, Tauschvorgänge, Konvertierungen in Fiatwährungen, aber auch zahllose Spezialfälle wie Token-Swaps, Stablecoins oder relevante NFTs. Die Plattformen sammeln und übermitteln die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), welches diese an die zuständigen Behörden in der EU und kooperierenden Drittstaaten (z.B. Schweiz) weiterleitet.

Mit dem neuen Regime endet die Phase, in der Kryptotransaktionen von Steuerpflichtigen leicht aus dem Blickfeld der Finanzämter verschwinden konnten. Krypto-Anleger sind künftig verpflichtet, jede Transaktion, jeden Tausch und jeden Transfer sauber zu dokumentieren. Dies betrifft Anschaffungs- und Verkaufsdaten, Kurse, Gebühren, Wallet-Adressen, Umrechnungswerte und weitere Details. Die Finanzverwaltung kann Nachweise und strukturierte Auflistungen verlangen, bei lückenhafter Beleglage drohen Schätzungen zu eigenen Lasten.


Mit Inkrafttreten der Meldepflichten wird das Risiko, in den Fokus von Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung durch Kryptowerte zu geraten, deutlich erhöht. Der Datenaustausch funktioniert, ähnlich der Erfassung von Bankinformationen, in Echtzeit zwischen den Behörden vieler Staaten. Auch aufwendige Auslands- oder Drittstaatenstrukturen können damit erfasst und bei Verdacht von Steuerverkürzungen oder “künstlichen” Auslandslösungen aufgedeckt werden. Bei Verstößen gegen die Melde- oder Aufzeichnungspflichten drohen empfindliche Geldbußen, die bis in den fünfstelligen Bereich reichen können. Die Behörden nutzen zunehmend KI-gestützte Auswertungen und konzentrieren sich gezielt auf “auffällige” Transaktionen, oft mit internationaler Vernetzung.


Auch unter dem neuen Regime bleibt für private Anleger in Deutschland manche Gestaltung lukrativ: Nach wie vor gelten Haltefristen, nach deren Ablauf Gewinne steuerfrei realisiert werden können. Die sogenannte Spekulationsfrist bleibt bestehen, Gewinne aus Krypto-Verkäufen nach mehr als zwölf Monaten werden nicht besteuert, bei kürzeren Haltezeiten unterliegt der Gewinn dem persönlichen Steuersatz. Die steuerliche Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte wurde zuletzt auf 1.000 Euro im Jahr angehoben. Wer diese übersteigt, muss den gesamten Gewinn versteuern.

Einordnung und Praxishinweis: Mehr Transparenz, mehr Pflichten

Klar ist: Die Veränderungen durch DAC8 und das KStTG betreffen nicht nur Banken, Plattformen und IT-Anbieter, sondern vor allem jede natürliche und juristische Person, die mit Krypto-Assets wirtschaftlich aktiv ist. Die Zeiten, in denen Steuerpflichtige durch Ausweichen auf ausländische Börsen oder die Nutzung von Selbstverwahrung der steuerlichen Überwachung entkommen konnten, gehen zu Ende. Auch familiäre oder komplexe Unternehmensstrukturen, die Krypto-Assets als “blinden Fleck” nutzen, stehen ab 2026 im Fokus der Finanzverwaltung.

Auf die Praxis kommt erheblicher Umstellungs- und Beratungsbedarf zu: Anleger sollten frühzeitig damit beginnen, ihre Krypto-Transaktionen lückenlos zu dokumentieren. Ein bewusster Umgang mit neuen Reporting-Pflichten und digitalen Nachweisen wird zum Standard, denn analoge Aufzeichnungen und fehlende Transaktionsdaten sind künftig ein erhebliches Risiko. Vertrieb und Verwaltung von Wallets, insbesondere für Unternehmen, sollten technisch und verfahrensmäßig rechtssicher aufgesetzt werden.

Die Komplexität des Kapitalmarktes für Krypto-Assets erfordert schon heute proaktive Vorbereitung, fundiertes Wissen und gezielte Beratung. Fragen zu Krypto-Compliance, Steuerpflichten und der sicheren Umsetzung von Reporting-Pflichten gewinnen ab dem kommenden Jahr aber nochmals deutlich an Relevanz.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, strukturiert und rechtssicher auf die neuen Anforderungen zu reagieren. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Krypto-Assets halten oder Ihre Compliance-Praktiken zukunftssicher machen wollen!

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