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Dr. Andreas Schwarz

Partner

Rechtsanwalt

Standort: Hamburg

Dr. Andreas Schwarz berät Unternehmen jeder Rechtsform sowie deren Führungskräfte in sämtlichen steuerrechtlichen und bilanzrechtlichen Fragen des laufenden Geschäftsbetriebs. Seine Schwerpunkte liegen im Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Umsatzsteuerrecht, internationalen Steuerrecht sowie im Arbeitsrecht.

Besondere Expertise hat er im Bereich Start-ups sowie bei rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen zu Crypto Token und Blockchain-Technologie. Zudem vertritt er Unternehmen in individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Er ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Mittweida University of Applied Sciences. Er ist Mitglied [z. B. in der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV]. OPTIONAL: In seiner Freizeit [z. B. engagiert er sich ehrenamtlich / reist er gerne / interessiert er sich für Kunst und Kultur].

Kurzvita

  • seit 09/2014 Partner der BSP. Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater (vormals Buschmann PartG mbB)

  • Rechtsanwalt bei Buse Heberer Fromm PartG

  • Rechtsanwalt bei Sozietät Schwarz & Reinhold

  • Rechtsanwalt bei Ernst & Young GmbH

  • Promotion Humboldt-Universität Berlin

  • Studium Regensburg/Berlin

OPTIONAL: Blogspots (Auswahl)