Krankenbesuche beim Arbeitnehmer – Was es zu beachten gilt!
Besonders wenn es in einem Unternehmen zu einer hohen und wiederholten Krankheitsrate kommt, erscheint es verständlich, dass Unternehmer dem auf den Grund gehen möchten, um mögliche „Blaumacher“ zu identifizieren. Rechtlich ist die Situation jedoch nicht banal.
Arbeitgeber dürfen zwar grundsätzlich Krankenbesuche bei Beschäftigten machen. Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit derartige Kontrollen in Anbetracht der Tatsache, dass der Arbeitnehmer die Tür nicht öffnen muss, sinnvoll sind. Hat der Arbeitnehmer dem Besuch nicht zugestimmt, muss ein triftiger Grund vorliegen, der an der Krankschreibung zweifeln lässt. Der Arbeitgeber muss konkrete Hinweise dafür haben, dass der Arbeitnehmer die Krankheit nur vortäuscht. Dabei reicht ein hoher Krankenstand in dem Unternehmen nicht als Rechtfertigung aus, einzelne Arbeitnehmer zuhause zu besuchen.
Kontrollbesuche zu Hause sind zudem selten sinnvoll, denn Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Bettlägerigkeit. Zudem kennt der Arbeitgeber die genaue Diagnose nicht, sodass es bei einem Kontrollbesuch kaum erkennbar sein wird, ob der Beschäftigte tatsächlich arbeitsunfähig ist oder nicht.
Für Arbeitgeber gibt es aber Alternativen. So kann es sinnvoll sein, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu kontaktieren, um herauszufinden, ob der Arbeitnehmer simuliert oder nicht. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit eine sogenannte „Zusammenhangsanfrage“ bei den Krankenkassen zustellen. Bei diesem wird per Datenaustausch abgefragt, ob vorhergehende Krankschreibungen auf derselben Krankheit beruhten. Ist dies der Fall, deutet dies auf eine Grunderkrankung hin, die regelmäßig behandelt werden muss. Zudem können die Arbeitgeber bei den Krankenkassen eine gutachterliche Stellungnahme des medizinischen Dienstes anfordern. Durch die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes kann der Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttert werden und damit dem Arbeitgeber die Möglichkeit von rechtlichen Schritten gegen den Arbeitnehmer eröffnen.
Zusammenfassend sind Krankenbesuche bei Arbeitnehmern wenig sinnvoll. Es existieren bessere und effektivere Alternativen, um bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, an weitere Informationen zu gelangen.
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