Implementierung von „Desksharing“: Arbeitsrechtliche Herausforderungen

In Zeiten des mobilen Arbeitens sind die Büros der Unternehmen immer leerer. Gleichzeitig besteht für viele Unternehmen gerade in Ballungsgebieten durch die Energie- und Mietkosten erhöhter Kostendruck. Dies führt für viele Arbeitgeber zu der Überlegung, ob eine Reduzierung nicht ausreichend genutzter Büroflächen sinnvoll wäre. 

Das sogenannte Desksharing beschreibt ein Konzept bei dem ein Büroarbeitsplatz nicht ausschließlich von einem Arbeitnehmer genutzt wird, sondern von mindestens zwei Arbeitnehmern abwechselnd. In der Folge stehen weniger Büroarbeitsplätze als Büromitarbeiter zur Verfügung.  

Bei der Einführung des Desksharings sind aus arbeitsrechtlicher Sicht einige Aspekte zu beachten. An erster Stelle sollte eine Reduktion der Büroarbeitsplätze erst dann erfolgen, wenn die Möglichkeit des mobilen Arbeitens vom Arbeitgeber bereits ordnungsgemäß eingeführt worden ist und diese Möglichkeit auch zahlreich von den Arbeitnehmern genutzt wird. Denn sollten zeitgleich mehr Arbeitnehmer im Büro arbeiten wollen, als Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, setzt sich der Arbeitgeber dem Risiko aus in einen sogenannten Annahmeverzug zu kommen mit der Folge, dass er die Vergütung zahlen muss, ohne eine Arbeitsleistung zu erlangen. 

Es sollten deshalb genaue Erfahrungswerte erstellt werden, wie viele Beschäftige tatsächlich im Durchschnitt mobil arbeiten. 

Zudem steht dem Betriebsrat ein Unterrichtungs- sowie ein Beratungsrecht zu, sodass der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig unter Vorlage der Unterlagen über ein beabsichtigtes Desksharing-Konzept unterrichten muss, damit der Betriebsrat seinen Beratungstätigkeiten nachkommen kann. 

Desksharing kann ein effektives Instrument zur Kostensenkung für Unternehmen sein. Entscheidend ist jedoch eine gute Planung unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen.  

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie gerne! 

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