Sozialversicherungsrecht: Besonderheiten bei der Workation im Ausland

Workation also das Arbeiten von einem Urlaubsort aus, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Vor allem wenn die Temperaturen in Deutschland sinken, erscheint es für viele Arbeitnehmer äußerst attraktiv, ihren Arbeitslatz in wärmere Länder zu verlagern. Unternehmen, die derartige Aufenthalte ermöglichen, können sich als attraktive Arbeitgeber positionieren.

 Allerdings ergeben sich für die Unternehmen, wie auch für die Beschäftigen insbesondere bei der Sozialversicherung einige Risiken.

Grundsätzlich gilt bei der Sozialversicherungspflicht das Territorialitätsprinzip. Ein in Deutschland Beschäftigter unterliegt dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Wird die Tätigkeit im Ausland ausgeübt, findet grundsätzlich ausländisches Sozialversicherungsrecht Anwendung.

Um einen vorrübergehenden Wechsel der Sozialversicherungssysteme oder eine doppelte Beitragspflicht zu vermeiden, wurden Sonderregelungen erlassen. Findet die Workation innerhalb der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz statt, wurden für diese Fälle Verordnungen geschaffen, die eine doppelte Sozialversicherungsbeitragszahlung vermeiden. Liegen die Voraussetzungen der Verordnung vor, kann eine sogenannte A1-Bescheinigung (Entsendebescheinigung) im Heimatland beantragt werden. Durch diese kann der deutsche Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Ausland ausüben, ohne dort Sozialversicherungsbeiträge entrichten zu müssen.

Findet die Workation außerhalb der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz statt, so ist besonders darauf zu achten, ob Deutschland mit dem jeweiligen Staat ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Liegt ein solches Sozialversicherungsabkommen nicht vor, kommt es oft zu einer Doppelversicherung, verbunden mit einer doppelten Beitragslast. Die Beantragung einer A-1 Bescheinigung ist dann nicht möglich.

Es empfiehlt sich daher, jegliche Auslandstätigkeit detailliert zu prüfen, um alle notwendigen Sozialversicherungspflichten zu zahlen, gleichzeitig aber keine doppelten Beiträge abführen zu müssen.

 

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