Effektive steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für die private Nachfolge
Dass das Steuer- und Erbrecht eine große Bedeutung für den Erhalt des Vermögens über mehrere Generationen hat, ist weit bekannt. Allerdings wird es häufig versäumt, schon zu Lebzeiten Nachfolgemaßnahmen aufzusetzen, sodass die Erben dann gegebenenfalls erhebliche Steuerlasten zu tragen haben, die oft nur noch durch eine teilweise Veräußerung des Vermögens zu stemmen ist.
Das Erbschaftssteuergesetz normiert viele steuerliche Verpflichtungen für Erbschaften und Schenkungen. Es enthält aber auch zahlreiche Vergünstigungen, Freibeträge und Steuerbefreiungen. Oftmals werden daher bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte durch Schenkungen übertragen, um die steuerliche Belastung zu minimieren. So können etwa Freibeträge, die alle zehn Jahre genutzt werden können, mehrfach geltend gemacht werden.
Es existieren aber noch weitere effektive Gestaltungsmöglichkeiten. So kann im Rahmen eines Güterstandwechsels ein Ehegatte bereits zu Lebzeiten am erwirtschafteten Vermögen beteiligt werden. Hat ein Ehegatte höheres Vermögen erwirtschaftet, so wird dieser durch Beendigung des Güterstandes steuerfrei ausgeglichen. In anderen Konstellationen können Familienstiftungen oder Pool-Gesellschaften ein effektives Gestaltungsinstrument sein.
Egal welche Gestaltung im Einzelfall gewählt wird, ein Testament oder Erbvertrag und eine gründliche Prüfung der steuerlichen Auswirkungen bleiben unverzichtbar.
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